Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften
Presse-Information vom 11. März 2012:
Auf Grundlage der Anträge der Diözesanverbände Paderborn und Münster hat die
Bundesvertreterversammlung in ihrer Sitzung vom 11. März 2012 im Forum
Leverkusen die Haltung des Bundes der Historischen Deutschen
Schützenbruderschaften e.V. (BHDS) zu Rolle und Auftreten von
Schützenkönigspaaren bekräftigt. Homosexuelle Schützenbrüder und
Schützenschwestern haben in den Bruderschaften ihre Heimat. Sie haben alle
Pflichten und Rechte, einschließlich der Möglichkeit, die Königswürde zu
erringen. Gleichzeitig gilt: Repräsentanten müssen durch ihr Auftreten zum
Ausdruck bringen, dass sie die Grundsätze des christlichen Glaubens mittragen.
Das öffentliche Auftreten als gleichgeschlechtliches Königspaar ist mit der
christlichen Tradition der Bruderschaften nicht vereinbar. Für den BHDS als
katholischem Verband hat das Sakrament der Ehe eine wesentlich tiefere Bedeutung
als jede andere Lebenspartnerschaft. Die traditionelle Ergänzung des
Schützenkönigs durch eine Königin oder der Schützenkönigin durch einen König ist
Ausdruck dieser Glaubensgrundsätze. Gemäß Statut des Bundes der Historischen
Deutschen Schützenbruderschaften „verpflichten sich die Mitglieder der
Schützenbruderschaften zum Bekenntnis des Glaubens durch Eintreten für die
katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene
haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in den
Mitgliedsbruderschaften die gleichen Rechte und Pflichten“. In dieser
Verpflichtung stehen besonders die Verantwortungs- und Würdenträger.
aktualisiert / erstellt am
15.03.2012